Sperren
03.05.2012In Anlehnung an die Rechte- und Verfahrensordnung des DFB sind bei Tätlichkeiten gegen Gegner oder Zuschauer mindestens 6 Wochen Spielsperre vorzusehen. Nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern der Rechtskommission wurde eine Abmilderung des Urteils erkennbar, da eine Provokation des SF Stimming vorlag, die vom Unparteiischen jedoch nicht erkannt werden konnte. SF Stimming wird somit für 4 Punktspiele gesperrt. Spieler Stimming ist daher zum Spiel gg Borussia (4.6.) wieder spielberechtigt.
Spieler Pössel von Borussia Brandenburg wird 1 Spiel gesperrt. Spieler Pössel ist gg SV02 (7.5.)wieder spielberechtigt.
Die Rechtskommission
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