Rechtliches
Regeln Stadtliga Brandenburg
– Gespielt wird auf Kleinfeld. Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten. Bei gegenseitigem Einverständnis kann das Spiel auch auf Großfeld ausgetragen werden. Die Spielzeit beträgt dann 2 x 45 Minuten.
– Zu einer Mannschaft gehören 7 Spieler (6 + 1), auf Großfeld 11 Spieler bzw. nach Absprache auch 8, 9 oder 10 Spieler. Sind nicht genügend Spieler vorhanden, kann sich die Spielerzahl auch auf 4 + 1 bzw. 5 + 1 verringern.
– Spielberechtigung: jeder Spieler muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er darf nicht regelmäßig für den Pflichtspielbetrieb eines Vereins oberhalb der 1. Kreisklasse (weder Männer noch Junioren) gemeldet sein. Der Altherrenbetrieb zählt nicht als Pflichtspielbetrieb. Während einer Spielzeit kann nur einmalig vom Pflichtspielbetrieb in den Freizeitbetrieb gewechselt werden.
– Als aktiver Spieler gilt derjenige, der aktiv an einem Pflichtspiel in dem jeweiligen Kalenderjahr der aktuellen Stadtligasaison einer aktiven Liga eines Kreis- oder Landesverbandes teilgenommen hat. Pflichtspiele sind Pokal- sowie Meisterschaftsspiele. Auf dem Spielberichtsbogen dürfen pro Mannschaft nur 3 aktive Spieler (2 Feldspieler und 1 Torwart) enthalten sein. Während des Spieles darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 1 aktiver Feldspieler auf dem Spielfeld stehen. Ist ein Torwart aktiv, dann darf dieser zusammen mit 1 aktiven Feldspieler auf dem Feld stehen, die maximale Anzahl an aktiven Spielern auf dem Spielberichtsbogen darf dennoch nicht überschritten werden. Spieler, die über 40 Jahre sind und unregelmäßig (maximal 5 Ligaspiele) aktiv spielen, gelten als inaktiv.
– Es darf eine beliebige Anzahl von Spielern ausgewechselt werden, Hin- und Rückwechslungen sind erlaubt. Die Auswechslungen haben an einem vorher festgelegten Ort zu erfolgen. Eine Spielunterbrechung ist nicht nötig.
– Vor dem Spiel ist ein gültiger Spielberichtsbogen auszufüllen, der vor Spielbeginn dem Schiedsrichter übergeben wird.
– Einheitliche Spielkleidung ist erforderlich (mindestens farblich). Es sind keine Rückennummern vorgeschrieben. In den Spielen der Freizeitliga sind Schuhe mit Metallstollen nicht erlaubt.
– Eine Sportunfallversicherung ist abzuschließen. Die Spielberechtigung ist mit der Anmeldung beim Staffelleiter (Name, Geburtsdatum) gegeben. Nachmeldungen können auch kurzfristig erfolgen. Die teilnehmenden Mannschaften müssen einem Sportverein angegliedert sein! Dieser ist auf dem Mannschaftsmeldebogen einzutragen.
– Jedes Spiel muss von einem Schiedsrichter geleitet werden. Dieser muss mit den Regeln der Freizeitliga vertraut sein und darf im Spiel nicht als Spieler eingesetzt werden. Die Bereitstellung eines Schiedsrichters ist Aufgabe der gastgebenden Mannschaft (Ausnahme: die Gastmannschaft erklärt sich bereit, einen Schiedsrichter zu stellen). Wird bei wichtigen Spielen ein neutraler Schiedsrichter verlangt, ist dies im Vorhinein dem Staffelleiter und der gegnerischen Mannschaft mitzuteilen. Die Heimmannschaft ist für die Bezahlung des Schiedsrichters verantwortlich. Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter beträgt 20,00 EUR.
– Selbstverständlich gelten die Fußballregeln. Bei Verstößen sind Gelbe und Rote Karten möglich. Bei einer Matchstrafe (Gelb-Rote- oder Rote Karte) kann für den betroffenen Spieler kein neuer Spieler aufs Feld kommen. Die Mannschaft muss das Spiel in Unterzahl zu Ende bringen. Spielsperren nach Roten Karten werden vom Staffelleiter und dem Schiri verhandelt. Dennoch besteht die Möglichkeit, sollte es zu Handgreiflichkeiten oder zu Angriffen auf den Schiedsrichter kommen, dass die Spieler für die restliche Hin oder Rückrunde gesperrt werden.
Die Rückpassregel gilt wie auf dem Großfeld. Freistöße sind grundsätzlich indirekt. Beim Abschlag nach Toraus oder aus der Hand darf der Ball nicht über die Mittellinie gespielt werden. Tore dürfen auch aus der eigenen Hälfte erzielt werden.
– Spielverlegungen sind nur in Ausnahmefällen und bei Zustimmung aller Beteiligten zulässig.
– Die Mannschaften müssen pünktlich zum festgesetzten Spielbeginn antreten. Tritt eine Mannschaft nicht pünktlich an, sind die Anwesenden verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten.
– Ein Spiel ist vom Schiedsrichter anzupfeifen, wenn zur festgesetzten Anstoßzeit mindestens 5 Spieler jeder Mannschaft in Spielkleidung auf dem Spielfeld sind. Eine nicht vollständig angetretene Mannschaft kann sich bis zum Spielschluss ergänzen. Der Schiedsrichter kann auf Wunsch des Spielführers ein Spiel abbrechen, wenn diese Mannschaft durch Ausscheiden weniger als 4 Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet.
– Spielabsagen am Spieltag wegen Unbespielbarkeit des Platzes obliegen nur dem Schiedsrichter in Absprache mit beiden Mannschaftsleitern. Den beteiligten Mannschaften sowie dem Schiedsrichter wird der neue Spieltermin mitgeteilt.
– Spielberichte sind innerhalb von 2 Tagen durch die gastgebende Mannschaft an die Staffelleitung zu übergeben, beginnend am Tag nach dem Spiel.
– Ein Spiel wird einer Mannschaft mit 0 Punkten und 0:6 Toren als verloren und dem Gegner mit 3 Punkten und 6:0 Toren gewertet, wenn sie
- a) schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig antritt oder
- b) einen Spieler ohne Spielberechtigung einsetzt.
– Scheidet eine Mannschaft aus der laufenden Meisterschaft aus, werden die ausgetragenen Spiele annulliert und für die nicht ausgetragenen Spiele erfolgt keine Wertung.
– Allen teilnehmenden Spieler ist es untersagt unter Einfluss von Rauschmitteln und Alkohol an Spielen der Stadtliga Brandenburg teilzunehmen. Die Beobachtung zur Einhaltung dieser Regelung unterliegt dem Schiedsrichter, vor Spielbeginn und während des Spiels.
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