Rechtliches
Regeln Stadtliga Brandenburg
– Gespielt wird auf Kleinfeld. Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten. Bei gegenseitigem Einverständnis kann das Spiel auch auf Großfeld ausgetragen werden. Die Spielzeit beträgt dann 2 x 45 Minuten.
– Zu einer Mannschaft gehören 7 Spieler (6 + 1), auf Großfeld 11 Spieler bzw. nach Absprache auch 8, 9 oder 10 Spieler. Sind nicht genügend Spieler vorhanden, kann sich die Spielerzahl auch auf 4 + 1 bzw. 5 + 1 verringern.
– Spielberechtigung: Ein Spieler darf nicht regelmäßig für den Pflichtspielbetrieb eines Vereins oberhalb der Kreisliga gemeldet sein. Der Altherrenbetrieb zählt nicht als Pflichtspielbetrieb. Während einer Spielzeit kann nur einmalig vom Pflichtspielbetrieb in den Freizeitbetrieb gewechselt werden.
– Als aktiver Spieler gilt derjenige, der aktiv an einem Pflichtspiel in dem jeweiligen Kalenderjahr der aktuellen Stadtligasaison einer aktiven Liga eines Kreis- oder Landesverbandes teilgenommen hat. Pflichtspiele sind Pokal- sowie Meisterschaftsspiele. Auf dem Spielberichtsbogen dürfen pro Mannschaft beliebig viele enthalten sein. Während des Spieles darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 2 aktive Feldspieler auf dem Spielfeld stehen. Der Torwart ist davon ausgenommen.
– Es darf eine beliebige Anzahl von Spielern ausgewechselt werden, Hin- und Rückwechslungen sind erlaubt. Die Auswechslungen haben an einem vorher festgelegten Ort zu erfolgen. Eine Spielunterbrechung ist nicht nötig.
– Vor dem Spiel ist ein gültiger Spielberichtsbogen auszufüllen, der vor Spielbeginn dem Schiedsrichter übergeben wird.
– Einheitliche Spielkleidung ist erforderlich (mindestens farblich). Es sind keine Rückennummern vorgeschrieben. In den Spielen der Freizeitliga sind Schuhe mit Metallstollen nicht erlaubt.
– Eine Sportunfallversicherung ist abzuschließen. Die Spielberechtigung ist mit der Anmeldung beim Staffelleiter (Name, Geburtsdatum) gegeben. Nachmeldungen können auch kurzfristig erfolgen. Die teilnehmenden Mannschaften müssen einem Sportverein angegliedert sein! Dieser ist auf dem Mannschaftsmeldebogen einzutragen.
– Jedes Spiel soll von einem Schiedsrichter geleitet werden. Dieser muss mit den Regeln der Freizeitliga vertraut sein und darf im Spiel nicht als Spieler eingesetzt werden. Die Bereitstellung eines Schiedsrichters ist Aufgabe der gastgebenden Mannschaft (Ausnahme: die Gastmannschaft erklärt sich bereit, einen Schiedsrichter zu stellen). Die Heimmannschaft ist für die Bezahlung des Schiedsrichters verantwortlich. Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter beträgt 20,00 EUR.
– Selbstverständlich gelten die Fußballregeln. Bei Verstößen sind Gelbe und Rote Karten möglich. Bei einer Matchstrafe (Gelb-Rote- oder Rote Karte) kann für den betroffenen Spieler kein neuer Spieler aufs Feld kommen. Die Mannschaft muss das Spiel in Unterzahl zu Ende bringen. Spielsperren nach Roten Karten werden vom Staffelleiter und dem Schiri verhandelt. Dennoch besteht die Möglichkeit, sollte es zu Handgreiflichkeiten oder zu Angriffen auf den Schiedsrichter kommen, dass die Spieler für die restliche Hin oder Rückrunde gesperrt werden.
Die Rückpassregel gilt wie auf dem Großfeld. Freistöße sind grundsätzlich indirekt. Beim Abschlag nach Toraus oder aus der Hand darf der Ball über die Mittellinie gespielt werden. Tore dürfen auch aus der eigenen Hälfte erzielt werden.
– Spielverlegungen sind nur in Ausnahmefällen und bei Zustimmung aller Beteiligten zulässig.
– Die Mannschaften müssen pünktlich zum festgesetzten Spielbeginn antreten. Tritt eine Mannschaft nicht pünktlich an, sind die Anwesenden verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten.
– Spielabsagen am Spieltag wegen Unbespielbarkeit des Platzes obliegen nur dem Schiedsrichter in Absprache mit beiden Mannschaftsleitern. Den beteiligten Mannschaften sowie dem Schiedsrichter wird der neue Spieltermin mitgeteilt.
– Spielberichte sind innerhalb von 2 Tagen durch die gastgebende Mannschaft an die Staffelleitung zu übergeben, beginnend am Tag nach dem Spiel.
– Ein Spiel wird einer Mannschaft mit 0 Punkten und 0:3 Toren als verloren und dem Gegner mit 3 Punkten und 3:0 Toren gewertet, wenn sie
- a) schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig antritt oder
- b) einen Spieler ohne Spielberechtigung einsetzt.
– Allen teilnehmenden Spieler ist es untersagt unter Einfluss von Rauschmitteln und Alkohol an Spielen der Stadtliga Brandenburg teilzunehmen. Die Beobachtung zur Einhaltung dieser Regelung unterliegt dem Schiedsrichter, vor Spielbeginn und während des Spiels.
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