Urteil zu den Roten Karten (SFB – SV02)
30.04.2018Urteil:
Aufgrund von Beleidigungen werden Spieler Haubenreißer (SV02) und Bischof (SFB) für 2 Spiele gesperrt.
Mit sportlichen Gruß
Die Rechtskommission
Urteil:
Aufgrund von Beleidigungen werden Spieler Haubenreißer (SV02) und Bischof (SFB) für 2 Spiele gesperrt.
Mit sportlichen Gruß
Die Rechtskommission
Beschluss:
Der Einspruch von Stahl United, aufgrund Einsatz eines nicht berechtigten Spielers von Lebenshilfe wird stattgegeben.
Begründung:
Entsprechend der Beweislage ist der Spieler M. Ross in der Kreisliga (FC Deetz) als Kader gemeldet und ist auf dem Spielbogen von 08.04.2018 vermerkt. Gemäß §2, Punkt 5 der Spielordnung der Stadtliga ist der Spieler M. Ross nicht spielberechtigt. Das Spiel og. Spiel, wird nach Spielordnung § 14 Punkt 4 mit 6:0 für Stahl United gewertet. Lebenshilfe wird aus dem Pokal disqualifiziert. Der Spieler M. Ross ist in der Stadtliga für die Saison 2018 nicht spielberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Rechtskommission
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