Urteil Rechtskommission zum Einspruch seitens Stahl United zum PQ-Spiel gg. Lebenshilfe
11.04.2018Beschluss:
Der Einspruch von Stahl United, aufgrund Einsatz eines nicht berechtigten Spielers von Lebenshilfe wird stattgegeben.
Begründung:
Entsprechend der Beweislage ist der Spieler M. Ross in der Kreisliga (FC Deetz) als Kader gemeldet und ist auf dem Spielbogen von 08.04.2018 vermerkt. Gemäß §2, Punkt 5 der Spielordnung der Stadtliga ist der Spieler M. Ross nicht spielberechtigt. Das Spiel og. Spiel, wird nach Spielordnung § 14 Punkt 4 mit 6:0 für Stahl United gewertet. Lebenshilfe wird aus dem Pokal disqualifiziert. Der Spieler M. Ross ist in der Stadtliga für die Saison 2018 nicht spielberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Rechtskommission