Urteil Rechtskommission zum Tatbestand der Beleidigung und Drohung
03.05.2016Die Rechtskommission beschließt folgendes Urteil:
SF C. Mehlhase (SFB 94) wird wegen Bedrohung und Beleidigung des Schiedsrichters Maik Behrendt für vier Stadtligapunktspielen gesperrt.
Begründung:
Auf Grundlage der Stellungnahmen, des Sonderberichtes durch SR Behrendt und Bestätigung der Tatvorwürfe seitens Stadtverwaltung wird SF Mehlhase nach §8 Abs. 1 Punkt e) der RVO verurteilt.
Die Sperre gilt für Punktligaspiele einschließlich dem 6. Spieltag (19.05.2016), spielberechtigt ab dem 7. Spieltag (SFB 94 – SV 02).
Zusatz: Bei nochmaligen Verstoß gegen die Rechts- & Verfahrensordnung (§8) erfolgt die je nach Absatz geregelte Höchststrafe.
Unterlagen können zur Einsicht eingefordert werden.
– Sonderbericht
– Stellungnahme Stadtverwaltung
– Stellungnahme SFB 94
Die Rechtskommission
Update:
Nach fristgerechten Einspruch des Urteils seitens SFB und neue Beweislage (inkl. Stellungnahme C. Mehlhase) ergeht folgender Beschluss der RK:
Die Spielsperre für SF C. Mehlhase wird auf 3 Spiele reduziert.