Urteil zum Einspruch vom SV02 am 01.09.2015
09.09.2015Die Rechtskommission beschließt folgendes Urteil:
Der Einspruch zur Wertung des Pokalhalbfinalspieles SV02 – SFB94 am 13.07.2015 wird abgewiesen.
Begründung:
SF Steven Günther (SFB94) galt zum Zeitpunkt des Pokalspieles am 13.07.2015 als spielberechtigt (Amateurliga < Kreisliga).
Herr Günther bestritt erst am 23.08.2015 ein Punktspiel in der Kreisliga A Havelland und ist somit bis Ende des Kalenderjahres 2015, ab dem Zeitpunkt des Punktspieles, für die Stadtliga gesperrt. (§2 Absatz 4 + 5 SpO).
Die Rechtskommission