Protest FC Borussia Brandenburg
02.04.2014Die Rechtskommission beschließt folgendes Urteil:
Der Einspruch von Borussia Brandenburg gegen den Verstoß des § 2 Abs. 5 von der Mannschaft Havelkicker (Spieler Preißer) wird nicht stattgegeben.
Begründung: Bei Spielern die vereinzelte Spiele in einem Kreis- oder Landesverband absolvieren gilt ebenfalls als Saisonende zusätzlich der 31.Dezember eines Jahres. Diese Auslegung der Reglung, § 2 Abs. 5, wurde in der Stadtligasitzung in 2013 beschlossen.
Der Spieler Patrick Preißer hat nachweislich am 01. Dezember 2013 an einem Punktspiel für FSV Viktoria in der Kreisklasse teilgenommen. Damit ist dieser Spieler erst wieder sechs Wochen nach dem 31. Dezember 2013, ab dem 13. Februar 2014, in der Stadtliga spielberechtigt. Das Spiel zwischen Borussia Brandenburg und den Havelkickern fand nach dem 13. Februar 2014 statt und somit war der Spieler Patrick Preißler für die Stadtliga spielberechtigt.
Die Rechtskommision.