Rechtskommissions-Beschluss zum Einspruch gegen Spielwertung SFB 94 – Stadtverwaltung
25.05.2013Am 23.05.13 legte die Staffelleitung Einspruch gegen das o.g. Stadtliga-Spiel ein.
Grund: Aktive Spieler (Wittke + Woitkuhn / SFB94)
Sachverhalt: Beide Spieler spielen aktiv in der Kreisliga & Landesklasse
Spielberechtigt in der Stadtliga sind nur Spieler bis zur 1. Kreisklasse.
Auf Spielberichtsbögen wurden zusätzlich beide Spieler jedoch als „nicht aktiv“ angegeben.
Die Rechtskommission beschließt hiermit:
Beide o.g. Spieler gelten in der Stadtliga als nicht spielberechtigt, daher werden die Hinrunden-Spiele wie folgt gewertet:
SFB 94 0 : 2 Havelkicker / SV02 2 : 0 SFB 94 / SFB 94 0 : 2 Stadtverwaltung
(§14 Abs. 4b aufgrund von Verstoß gegen §2 Abs. 4 der Spiel-Ordnung)
Spieler Wittke und Woitkuhn werden für die gesamte Saison 2013 gesperrt.
(§8 Abs. 5 aufgrund von Verstoß gegen Verstoß §8 Abs. 1h und §6 der Rechts- und Verfahrensordnung)
Im Wiederholungsfall wird die gesamte Mannschaft SFB 94 von der Stadtliga ausgeschlossen.
Beweise zur Urteilsfindung liegen der Rechtskommission vor.
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