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Kündigung bei der Telekom

24.09.2009

Aufgrund meines anstehenden Umzugs habe ich meinen bestehenden Call & Surf Comfort Vertrag mit der dt. Telekom AG außerordentlich zum 31.10.2009 gekündigt. Grund ist der Umzug und der damit nicht mehr benötigten Dienstleistung seitens der Telekom. Ich will den Anschluss auch nicht „mitnehmen“, da ich für meinen neuen Standort einen günstigeren Vertrag bei einem anderen Anbieter gewählt habe. Ich dachte eigentlich immer, ein Umzug ist ein Grund für so eine Kündigung. Ist ja bei Strom, Gas etc. auch so. Aber nicht bei der Telekom. Im T-Punkt sagte man mir, wenn am neuen Standort DSL verfügbar ist, dann gibt es keinen Grund außerordentlich zu kündigen, da der Vertrag ja „mitgenommen“ werden kann. Das ist soweit in Ordnung, aber…
… da es meinen Tarif so nicht mehr bei der Telekom gibt erhalte ich mit Umzug und der Übernahme einen neuen Tarif inkl. (und jetzt kommts) Verlängerung um 2!!! weitere Jahre! Anders sei wohl eine Mitnahme nicht möglich. Laut T-Punkt ist es nicht möglich, seinen bestehenden Vertrag mitzunehmen, fristgemäß zu kündigen und diesen Vertrag am neuen Standort solange zu nutzen wie er noch läuft. Entweder Übernahme inkl. 2 Jahre Vertragsverlängerung oder Auslaufen lassen am alten Standort und sinnlos weiterbezahlen. Zum Glück läuft mein Vertrag „nur“ noch bis 31.12.2009, sodass es sich bei mir nur um 2 Monate handelt die ich herschenke, aber es hätte auch anders sein können.

Was ist das denn für ein Geschäftsgebahren?

Ich habe nun einen Brief an die Telekom geschickt und warte mal ab wie sie darauf reagieren. Natürlich als Einschreiben mit Rückschein!

xfq4bph63j

Kategorien
Ärger
Tags
DSL, Kündigung, Telekom, Vertrag

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6 Responses to “Kündigung bei der Telekom”

  1. Mathias736 sagt:
    24.09.2009 um 19:41 Uhr

    ich glaube nicht, dass die Telekom dabei einlenken wird, und ihre vertraglichen Rechte aufgeben wird. Ein Sonderkündigungsrecht nach §§ 313-314 BGB besteht ja nicht, da die Telekom dein Umzug nun mal nicht zu vertreten hat. Anders würde es wohl aussehen, wenn an deinem neuen Zuhause die Telekom keinen Anschluss legen kann. Beim Stromanschluss sieht das anders aus, da dieser zur staatlich garantierten Grundversorgung gehört und nach der Stromgrundversorgungsverordnung – § 20 Abs. 1 StromGVV bei Umzug gekündigt werden kann. Aber vielleicht kannst du die Telekom ja auf dem Kulanzweg zu einer vorzeitigen Kündigung zu bewegen.

  2. Mathias736 sagt:
    24.09.2009 um 19:46 Uhr

    …übrigens dein Mietvertrag kannst du ja auch nicht fristlos kündigen, nur weil du umziehst. Hier musst du auch die vertraglichen Kündigungsfristen einhalten.

  3. Mathias736 sagt:
    24.09.2009 um 20:05 Uhr

    hier ein toller Artikel zur neunen Vertragsandrohung:

    http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/711922/Telekom-droht-Kunden-mit-Kuendigung.html

    Toll!

  4. Krecki sagt:
    25.09.2009 um 08:07 Uhr

    Ich hoffe einfach auf die Kulanz. Dass ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht ist, stört mich ja nicht unbedingt. Schlimmer find ich, dass ich bei Mitnahme meines Vertrages einen neuen Vertrag mit 2 Jahren eingehen muss, da es meinen Tarif und meinen Vertrag nicht mehr gibt! xfq4bph63j

  5. Karin sagt:
    29.11.2010 um 17:02 Uhr

    Man kann auch mal Glück haben. Ich glaube manchmal ist man auch auf den guten Willen der Telefonistin angewiesen. Bei der einen klappt es und bei der anderen eben nicht.

    ich nehme an das der Spielraum, den die haben recht groß ist.

  6. Maria sagt:
    30.08.2011 um 20:54 Uhr

    Wir wollten jetzt auch unseren Telekom call & surf comfort Anschluss außerordentlich kündigen, wegen Arbeitsaufnahme und Umzugs in die USA. Und obwohl die Telekom uns dort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann, wollten Sie die Kündigung nicht akzeptieren. Vertragsende sei November 2012. Sie bieten an durch Zahlung von 50% der Restbeträge uns aus dem Vertrag zu entlassen, d.h. schlappe 262,04 Euro. Dafür dass keinerlei Leistung erbracht werden wird, halte ich das schon für viel zu viel. Ist das Rechtens? Also kulant finde ich das nicht. Ist ein Job im Ausland nach langer Arbeitslosigkeit kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?

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