Finanzordnung
§ 1 – Grundlage
Sportrechtliche Grundlage des gesamten Finanzwesens ist die mehrheitliche Festlegung der Höhe der Abgaben durch die Mannschaftsleiter und den Staffelleiter.
§ 2 – Einleitung von Verfahren
Für das in der Spielordnung festgelegte Genehmigungsverfahren sind mit dem Meldetermin des laufenden Kalenderjahres, folgende Gebühren beim Staffelleiter einzuzahlen:
1. Startgebühr 75,00 EUR
2. Eventuelle Nachzahlungen, wenn das eingenommene Geld nicht für die Ausgaben ausreichend ist. Dies erfolgt nur gegen Nachweis des Staffelleiters.