Urteil Rechtskommission – Spieler Peil – Borussia
01.05.2017Beschluss:
Der Einspruch von SV02, aufgrund Einsatz eines nicht berechtigten Spielers von Borussia Brandenburg wird stattgegeben.
Begründung:
Entsprechend der Beweislage ist der Spieler Daniel Peil in der Kreisliga A als Kader gemeldet und ist auf dem Spielbogen von 23.4.17 vermerkt. Gemäß §2, Punkt 5 der Spielordnung der Stadtliga ist der Spieler Daniel Peil nicht spielberechtigt. Das Spiel SV 02 – Borussia Brandenburg 4, vom 26.04.2017, wird nach Spielordnung § 14 Punkt 4 mit 6:0 für SV02 gewertet. Borussia 4 wird 1 Punkt abgezogen. Der Spieler Daniel Peil ist in der Stadtliga für die Saison 2017 nicht spielberechtigt.
Die wagen Aussagen der Stellungnahme, dass der Spieler nicht am Spiel teilgenommen hat, konnten nicht berücksichtigt werden. Entsprechend der Begründung wurde beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Rechtskommission
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