Urteil zu den Vorkommnissen zum Pokalfinal-Spiel Life – SFB am 19.09.2017
23.11.2017Urteilserklärung
Nach Abpfiff des Spiels kam es in den Umkleidebereichen zu körperlichen Auseinandersetzungen
zwischen dem angesetzten Schiedsrichterassisten Detlef Nickel und den Sportsfreunden Thomas
Altenkirch sowie Christian Mehlhase vom SFB 94 e.V. Durch das Einschreiten des Sportfreunds
Björn Rohde, der zufällig zugegen war, konnte eine weitere Eskalation des Vorfalls verhindert werden.
SRA Nickel erhob am selben Tag Einspruch gegen beide Sportsfreunde vom SFB 94 e.V. Die
Rechtskommission wurde mit der Prüfung beauftragt und sogleich Stellungnahmen zum Vorfall von
beiden Teams angefordert. Bis zum Ablauf der Frist lag von keiner Seite ein erklärender Bericht vor,
sodass die Rechtskommission die Lage nur anhand der schriftlichen Schilderung des SRA zu werten
und zu bewerten hat – dieses wie folgt:
(1) Die Sportsfreunde Altenkirch und Mehlhase werden für die Stadtligasaison 2018 gesperrt.
Grundsätzlich haben sich beide bei Anwesenheit vor Ort im Zuschauerbereich
aufzuhalten. Für den Fall das dieses nicht eingehalten wird, sind die SR angewiesen,
die Partie nicht anzupfeifen bzw. sofort abzupfeifen. Die Partie wird in diesem Falle
gleichgesetzt wie nicht angetreten und als verloren gewertet.
Begründung: RVO § 8 Nr. 1 Bst. d) i. V. m. SO § 14 Nr. 4a
(2) Das Team vom SFB 94 e.V. wird vom Hallenpokal 2017 am 02.12.2017
ausgeschlossen.
Begründung: RVO § 8 Nr. 1 Bst. d) i. V. m. RVO § 9a Nr. 1
(3) Es wird eine Geldstrafe von 20€ angeordnet. Die RK empfiehlt der Staffelleitung, dass
auf der nächsten Stadtligasitzung über den Verbleib der Strafe gemeinschaftlich befunden
wird. Bis zum Start der Stadtligasaison 2018 ist dann entsprechend die Einzahlung
nachzuweisen; andernfalls wird gemäß der RVO sanktioniert.
Begründung: RVO § 9 Nr. 4 i. V. m. RVO § 9a Nr. 1
Die Rechtskommission
Brandenburg an der Havel, 21.11.2017