Linktipp #6: Fonmarkt.de
12.02.2010Mein Handyvertrag läuft Ende März aus und Vodafone war bisher nicht im Stande, mir ein vernünftiges Angebot für die Vertragsverlängerung vorzulegen. Maßstab für mich ist der O2 Inklusivpaket Tarif für 10 EUR im Monat inkl. 100 Freiminuten (in alle Netze) und 100 Frei SMS. Vodafone konnte mir lediglich 40 SMS und 60 Freiminuten (nur dt. Festnetz und Vodafone) anbieten. Zu wenig für einen bisher 12 Jahre langen treuen Kunden. Eigentlich wollte ich diesen Tarif simonly abschließen, bis mich ein Freund auf die Idee brachte mal bei www.fonmarkt.de vorbeizuschauen. Dort bekommt man zu diesen eigentlich „simonly“ Tarif noch subventionierte Handys u.a. auch das Apple Iphone. Da ich mir zu meinem anstehenden 3. rundem Geburtstag noch kein Geschenk gemacht habe fiel die Wahl auf das Iphone 3GS 16GB in schickem Weiß. Dieses kostet in dem Tarif 445,00 EUR. Laut Geizhals bietet der günstigste Anbieter das Iphone 3GS zur Zeit für 630,00 EUR an. Somit knappe 200 EUR subventioniert und das bei einem eigentlichen „simonly“ Tarif. Bestellung und Beauftragung lief problemlos. Auch die Rufnummernportierung klappte ohne weiteres. Ich hatte nach Beauftragung noch ein paar Fragen, welche mir umgehend per Email beantwortet worden sind. Klappt jetzt die Lieferung des Iphones auch noch, dann kann ich diesen Anbieter uneingeschränkt empfehlen. Auch wer ein anderes Handy favorisiert sollte mal bei Fonmarkt vorbeischauen.
Die Tarife und Handypreise sind toll, und ich weiß immer noch nicht, wie die das machen. Die Händlerprovisionen müssen doch ziemlich hoch sein…
Übrigens ein kleiner Hinweis zu deiner Verwendung des Produktfotos:
Laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes ist die Verwendung nicht selbst gemachter Produktfotos verboten. Das Gericht gab einem Fotografen Recht, dessen Bild von einem privaten Verkäufer bei Ebay zur Illustration eines Navigationsgerätes genutzt wurde, teilte Sprecherin Martina Schwonke mit. Der 6. Zivilsenat begründete seine Entscheidung damit, „das Urheberrecht gewähre dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos“. Das Urteil (Az: 6 U 58/08) ist rechtskräftig. Der Verkäufer gab eine Unterlassungserklärung ab und muss 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten zahlen.