Kauf eines Hauses #5 – die EnEV Teil 2
12.08.2009Ich hab mich nun mal in die gesamte „Energiesparverordnungsmaterie“ reingelesen bzw. beraten lassen und dabei bin ich auf interessante Dinge gestoßen. Wie bereits geschrieben, muss der Verkäufer dem Käufer einen Energiepass vorlegen, wenn dieser einen fordert. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht nach, so handelt er ordnungswidrig.
Es gibt 2 Arten von Energiepässen, den verbrauchsorientierten sowie den bedarfsorientierten Energiepass. Der verbrauchsorientierte sagt so gut wie nichts über die Wärmedämmung des Hauses aus, er liefert lediglich allgemeine Angaben zum Haus zum Verbrauch an Energie, welche zum Erwärmen der Räume und des Wassers benötigt wird. Der bedarfsorientierte Energiepass hingegen liefert deutlich wichtigere Daten. Dieser Ausweis bewertet ein Haus an den räumlichen Gegebenheiten wie Form und Raumhöhen sowie an der Isolierung oder Dämmung des Daches oder der Außenwände. Es gab bis Ende 2008 eine Übergangsfrist, dass beide Ausweise gültig waren.
Die bisherigen Eigentümer wurden von mir nun darüber informiert und darauf hingewiesen dass ich einen Energieausweis sehen möchte.
Update:
Nach nochmaliger Rücksprache mit dem zuständigen Energieberater wurde mir mitgeteilt, dass für unser Haus ein verbrauchsorientierter Ausweis ausgestellt werden kann. Sollte dieser fragwürdige Ergebnisse liefern, werden wir von aus einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen.
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