Kauf eines Hauses #4 – die Energiesparverordnung
11.08.2009Der Entwurf des Kaufvertrages wurde nun von mehreren Leuten, die sich rechtlich mit so etwas auskennen, gegengelesen. Folgender Absatz wurde daraufhin immer wieder angesprochen:
Der Notar hat die Vertragsparteien auf die mit dem 01.07.2008 folgenden Wirkungen der Energiesparverordnung hingeweisen und belehrt. Der Energiepass ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes….Der Verkäufer erklärt, dass er keinen Energiepass für das Gebäude besitzt. Da für das aufstehende Gebäude kein Energiepass vorgelegt werden kann, ist der Käufer auf die möglichen Folgen der Beschaffung und Mehrkosten hingewiesen worden.
Gemäß §16 Abs. 2 EnEV muss beim Verkauf eines Hauses dieser Pass vorliegen! Daher werde ich darauf bestehen, ich hoffe jedoch, dass aus der aktuellen Energiesparverordnung nicht irgendwelche Auflagen für das zu erwerbende Haus resultieren, sodass ungeahnte Mehrkosten auf mich zukommen könnten.
Mal schauen was ein hiesiger Energieberater dazu sagt…
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